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Ein Fotograf mit einer Kamera in der Hand, der in einem hellen Raum mit großflächigen Fenstern steht, während im Hintergrund eine weitere Person zu sehen ist.

Aktuelle Immobilienangebote

Objekt-Nr. 719

Gepflegte 2-2/2-Zimmer-Eigentumswohnung in gesuchter Lage von Hamburg-Farmsen

2-2/2-Zimmer-Eigentumswohnung (Erdgeschoß) in Hamburg-Farmsen, Baujahr 1977.

ZIMMER

2 + 2 halbe

WOHNFLÄCHE

101 m²

GRUNDSTÜCK
BAUJAHR

1977

€ 279.000,-

2.762 €/m²

Objekt-Nr. 376

Gepflegte 3-Zimmer-Eigentumswohnung in ruhiger Lage von Hamburg-Schnelsen

3-Zimmer-Eigentumswohnung mit großer Dachterrasse und Einzelgarage

ZIMMER

3

WOHNFLÄCHE

78 m²

GRUNDSTÜCK
BAUJAHR

1997

€ 299.000,-

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Symbolbild zum Ratgeber Realteilung oder WEG-Teilung

Realteilung oder WEG-Teilung – was ist der Unterschied?

Wenn ein Grundstück mit mehreren Häusern, etwa ein Doppelhaus oder eine Reihenhausanlage, rechtlich in einzelne Einheiten aufgeteilt werden soll, kommen vor allem zwei unterschiedliche Gestaltungen in Betracht: die Realteilung und die Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)....
Symbolbild zum Ratgeber Immobilie bei Scheidung

Immobilie bei Scheidung – verkaufen, übernehmen oder gemeinsam behalten?

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Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG, bekannt als „Heizungsgesetz“) wurde 2026 neu gefaßt und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Es wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet; die ersten Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Leitgedanke ist mehr Technologieoffenheit: Eigentümer sollen wieder selbst entscheiden, womit sie heizen. Zugleich setzt das Gesetz europäische Vorgaben zur Gebäudeeffizienz um....
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Der Kaufpreis einer Immobilie ist nur ein Teil der gesamten Erwerbskosten. Zusätzlich entstehen sogenannte Erwerbs- oder Kaufnebenkosten. Wer diese von Anfang an berücksichtigt, kann seine Finanzierung deutlich zuverlässiger planen....
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Immobilie geerbt – wann fällt Erbschaftsteuer an?

Eine geerbte Immobilie kann einen erheblichen Vermögenswert darstellen. Gleichzeitig stellt sich für Erben häufig die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt....
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Die Teilungserklärung – besonders wichtig beim Kauf einer Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht einfach nur bestimmte Räume. Mit dem Wohnungseigentum sind auch Miteigentumsanteile am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist unter anderem die Teilungserklärung....

Häufig gestellte Fragen rund um den Immobilienverkauf

Wir beantworten die häufigsten Fragen, damit Sie genau wissen, was Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie erwartet.

Vor Beginn der Verkaufsaktivitäten sollte klar definiert sein, in welchem Zustand die Immobilie übergeben werden soll. Welche Einrichtung/Zubehör soll mit veräußert werden, wo ist evtl. ein Aufpreis gewünscht? Die Erwerbskonditionen sollten zum Zeitpunkt der Erstbesichtigung feststehen und deutlich und unmißverständlich dargestellt werden, um Mißverständnisse oder Unstimmigkeiten bei der folgenden Abwicklung zu vermeiden. Empfehlenswert ist außerdem eine vollständige Klärung evtl. vorhandener Belastungen der Immobilie durch Rechte Dritter oder im Zuge einer Kaufvertragsabwicklung zu löschender, obsoleter Grundbucheintragungen. Die dafür evtl. nötige Beschaffung von Löschungsbewilligungen kann Zeit in Anspruch nehmen, die den Abschluß eines notariellen Kaufvertrages blockieren könnte. Zur Verkaufsvorbereitung ist dementsprechend die rechtzeitige Klärung der grundbuchlichen Situation anzuraten.

Zum Verkauf Ihrer Immobilie benötigen Sie:

  • einen möglichst aktuellen Grundbuchauszug, einschließlich der dort eingetragenen, relevanten Bewilligungen (z.B. bzgl. evtl. vorhandener Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs)
  • eine aktuelle Flurkarte
  • ggf. eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • einen gültigen Energieausweis;


Bei Wohneigentum:

  • eine Teilungserklärung
  • die letzten drei Versammlungsprotokolle
  • Die letzte Wohngeldabrechnung
  • den aktuellen Wirtschaftsplan;

Wir nehmen vorab eine Bewertung Ihrer Immobilie vor. Im Anschluß legen wir in enger Absprache mit Ihnen den Verkaufspreis fest. Die erforderlichen Unterlagen und Dokumente stellen wir für Sie zusammen. In unserem umfassenden Verkaufsexposé wird Ihre Immobilie mit allen für einen Kaufinteressenten wichtigen Informationen präsentiert. Wir veröffentlichen das Angebot erst nach der Freigabe unseres Exposés durch Sie, damit Sie zu jeder Zeit die volle Kontrolle über die öffentliche Darstellung Ihres Objektes haben. Besichtigungstermine stimmen wir mit den Interessenten ab und führen diese durch, auf Wusch auch ohne Ihre Anwesenheit. Wir übernehmen für Sie den Versand der benötigten Unterlagen und Dokumente und führen die Verhandlungen mit Kaufinteressenten. Der

Kaufvertrag wird von uns vorbereitet und bis zum Notartermin begleitet. Wir begleiten außerdem die Übergabe und stehen Ihnen auch darüber hinaus zur Verfügung, wenn Sie unsere Hilfe brauchen.

Der Kaufvertrag regelt die Konditionen, zu denen Ihre Immobilie auf einen neuen Eigentümer übergehen soll. Darin enthalten sind der Kaufpreis, der Zahlungs- und Übergabetermin, sowie konkrete Vereinbarungen zum Zustand und zur Haftungsbegrenzung. Außerdem sind die Modalitäten zur Finanzierung des Kaufpreises geregelt.

Willkommen bei Schmitz und Mann Immobilien

Von der Marktwerteinschätzung bis zur Übergabe, wir begleiten Sie professionell.